Im Jahr 2015 musste die Polizei erneut einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche verzeichnen. Unsere Fachbetriebe unterstützen daher immer tatkräftiger Eigentümer oder Mieter beim Schutz vor Dieben.
Bisher wurden solche Umbaumaßnahmen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Seit 01. April 2016 können Eigentümer und Mieter nun auch von zinsgünstigen Krediten der KfW-Bankengruppe profitieren. Dabei wird eine Vielzahl von Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 50.000 Euro gefördert. Förderfähig sind zum Beispiel der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchshemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.
Weitere Informationen zum aktualisierten KfW-Förderprogramm finden Sie hier.
Unsere SHK-Fachbetriebe beraten Sie gerne zum Thema Einbruchschutz und stellen Ihnen ihr persönliches Sorglos-Paket zusammen. Mitglieder in Ihrer Nähe finden Sie hier.