Besitzer, Verwalter, Immobilienmakler, Käufer und Neumieter müssen seit dem 1. April die geänderte Energiesparverordnung (EnEV 2016) beachten. Wir verschaffen Ihnen schon einmal einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Sie als Eigentümer / Neubauer betreffen.
Für Neubauten gelten ab sofort schärfere Grenzwerte an die energetische Anforderung. Die Energieeffizienz eines Neubaus muss um 25 Prozent höher sein als im Vergleich zur alten EnEV. Förderfähig sind zudem nur noch Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt. Dafür wird das sog. KfW-Effizienhaus-55 ab sofort mit einem zinsgünstigen Darlehen bis zu einer Summe von 100.000 Euro bezuschusst.
Für Eigentümer die ihr Haus energetisch Aufrüsten wollen, haben die Förderkondition sich verbessert. So wird der Einbau einer neuen Heizungs- und Wohnungslüftungsanlage mit höheren Zuschüssen gefördert.
Weitere Details zur Energienovelle 2016 finden Sie auf der offiziellen Homepage.
Inwieweit Sie betroffen sind und welche Maßnahmen zukünftig notwendig sind, erfahren Sie von einem unserer Fachmänner. Die beraten Sie gerne. Eine Liste finden Sie hier.