Zur Sicherung der nationalen Energieversorgung hat das Bundeskabinett aktuell eine Reihe von Maßnahmen zur Energieeinsparung (Gas und Strom) für die kommenden Heizperioden beschlossen. Diese zwei Verordnungen richten sich auch an private Haushalte. Lesen Sie hier, was Sie im Zusammenhang mit der Erwärmung von Trinkwasser dringend beachten müssen.
Die in den beiden Verordnungen zur Energieeinsparung beschriebenen kurz und mittelfristigen Maßnahmen gelten spätestens ab dem 1. Oktober 2022 für 24 Monate und betreffen auch den Energieverbrauch zur Erwärmung von Trinkwasser. Zusätzlich zu den in den Verordnungen genannten Maßnahmen sind in den vergangenen Wochen Aussagen und Empfehlungen in der Presse erschienen, die in Bezug auf die Temperatur von Warmwasser teilweise problematisch sind.
Aus energetischer Sicht wäre es zwar günstig, Warmwasser nur auf die Temperatur der Nutzung (35 °C bis 45 °C) zu erwärmen, jedoch steigt gerade in zentralen Trinkwassererwärmern (Trinkwasserspeichern) in diesem Temperaturbereich das Risiko einer Gefährdung der Gesundheit der Verbraucher durch die Vermehrung von Legionellen innerhalb der Trinkwasser-Installation. Legionellen sind weit verbreitete Umweltkeime und können teilweise tödlich verlaufende Lungenentzündungen hervorrufen, die so genannte Legionärskrankheit.
Um die eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollten folgende Dinge beachtet werden:
Aus energetischer Sicht sind folgende Maßnahmen an Anlagen zur Trinkwarmwasserbereitung sinnvoll:
Bei Fragen zur Umsetzung energieeffizienter und gleichzeitig hygienischer Warmwasserbereitung kontaktieren Sie immer zuerst Ihren zuständigen SHK-Fachbetrieb der Innung.
Energiesparen ist wichtig, aber der Gesundheit zuliebe: Kein Absenken der Trinkwarmwassertemperatur auf weniger als 50 °C. Bild: Fa Dertenkötter