Pflicht zur Heizungsmodernisierung – Wir unterstützen Sie

Seit dem 1. Januar 2015 ist es soweit: alte Heizungen müssen raus. Anlagen, die vor 1985 errichtet wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden und müssen durch neue Geräte ersetzt werden.

Hunderttausende Eigentümer sind in Deutschland von dieser Austauschpflicht betroffen. Ihnen bleibt jetzt nicht mehr viel Zeit, sich über die vielfältigen Modernisierungsalternativen beim Heizungsfachbetrieb zu informieren, um die optimale Lösung für Ihr Eigenheim auszuwählen.

Doch wir nehmen uns die Zeit. Denn gerade die alten Anlagen, die durch fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas betrieben werden, nehmen bisher den größten Energieverbrauchsposten im Haushalt ein. Dies wollen wir zukünftig durch ein modernes Heizungssystem vermeiden.

Informieren Sie sich jetzt bei einem unserer SHK-Fachbetriebe und erfahren Sie zusätzlich von welchen Fördermöglichkeiten Sie bei der Heizungsmodernisierung profitieren können. Unsere Mitglieder beraten Sie gerne. Eine Liste finden Sie hier.

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Quelle: VIESSMANN WERKE

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